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Der neue Helikopterlandeplatz entsteht

Der Helikopter wird nicht nur im medizinischen Notfall bei sogenannten Primäreinsätzen, sondern auch bei dringenden Patientenverlegungen – diese werden als Sekundärflüge bezeichnet - eingesetzt. Damit ein Helikopterlandeplatz eines Spitals jederzeit ohne Einschränkung für jede Einsatzart angeflogen werden kann, muss er einerseits sehr viele luftfahrtspezifische und sicherheitstechnische Auflagen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL und anderseits weitere, von den Luftrettungsorganisationen gestellte Bedingungen erfüllen. 

 

Hohe Sicherheitsvorgaben

Ein Landeplatz muss beispielsweise so angelegt sein, dass Umgebungseinflüsse – insbesondere Turbulenzen, die sich negativ auf das Manövrieren des Helikopters auswirken können – auf ein Minimum beschränkt werden. Festzulegen sind An- und Abflugkorridore, die auch bei schlechten Wetterbedingungen mittels Instrumentenanflugverfahren sicher beflogen werden können. Dafür muss der Landeplatz mit optischen Hilfen wie Markierungen, Windrichtungsanzeiger und einem Befeuerungssystem ausgestattet sein. Vorschrift ist auch die Überwachung der Helikopterflugbewegungen um und auf dem Landeplatz, z.B. mittels Kamera, sowie eine Rettungs- und Feuerlöschausrüstung. Nicht nur die Landeplattform selbst, sondern auch die nähere Umgebung inkl. Dachaufbauten, Fassaden, Rolladen etc., müssen durch spezielle Befestigungen dem Rotorabwind standhalten können. Zudem muss die Landefläche rund um die Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden, was am zuverlässigsten mittels einer beheizbaren Plattform gewährleistet werden kann.

 

Optimaler Standort und direkter Zugang zum Gebäude

Mit dem Bau des Landeplatzes wurde vor kurzem begonnen. Die Sockelfundamente wurden bereits erstellt. In einem nächsten Schritt wird darauf die Landeplattform montiert.